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Wissenschaftssenatorin will Ende der Zivilklausel

Wissenschaft

Zusammengefasst Wissenschaftssenatorin Henrike Müller (Grüne) will die Zivilklausel aus dem Bremischen Hochschulgesetz abschaffen und begründet dies mit veränderten geopolitischen Herausforderungen. Jurist Volker Epping argumentiert laut Müller in einem Gutachten, das Verbot militärnaher Forschung greife unzulässig in die Wissenschaftsfreiheit ein und widerspreche dem Grundgesetz. Kritik kommt von der Initiative "Hochschulen für den Frieden ‒ Ja zur Zivilklausel!" und den Linken; der Koalitionsvertrag von 2023 hält weiterhin ausdrücklich an der Zivilklausel fest. Unser Artikel wurde mit KI für Sie zusammengefasst. → Mehr Infos Mehr anzeigen Weniger anzeigen Auf Bremens rot-grün-rote Koalition kommt ein neues Konfliktthema zu. Wissenschaftssenatorin Henrike Müller (Grüne) unternimmt einen Vorstoß zur Abschaffung der sogenannten Zivilklausel im Bremischen Hochschulgesetz – und damit letztlich auch in den Statuten der Hochschulen im Land Bremen. Die Zivilklausel verpflichtet die wissenschaftlichen Einrichtungen auf "ausschließlich friedliche Zwecke". Militärnaher Forschung und Kooperationen mit Rüstungsunternehmen soll dadurch ein Riegel vorgeschoben werden. Die Klausel wirkt auch in finanzieller Hinsicht. "Die den Hochschulen vom Land und von Dritten zur Verfügung gestellten Mittel sollen ausschließlich für Vorhaben verwendet werden, die friedlichen Zwecken dienen", heißt es im Bremischen Hochschulgesetz. Dieser Zusatz wurde 2015 von der damaligen rot-grünen Koalition eingefügt. Uni Bremen war Vorreiterin An der Universität Bremen gibt es eine Zivilklausel bereits seit Jahrzehnten, sie prägt ihr wissenschaftspolitisches Profil. 1986 wurde der Ausschluss militärnaher Forschung vom Akademischen Senat – dem obersten Gremium der Uni – beschlossen. Diesem Beispiel folgten zahlreiche andere deutsche Hochschulen, unter anderem in Oldenburg, Tübingen, Dortmund, Erfurt und Köln. Dass die jeweiligen Bundesländer ihren Unis und Hochschulen sogar gesetzlich vorschreiben, eine Zivilklausel in ihre Statuten einzufügen, ist nahezu ein Bremer Alleinstellungsmerkmal. Nur Thüringen kennt eine ähnliche Bestimmung. Die meisten anderen Bundesländer machen ihren wissenschaftlichen Institutionen keine entsprechenden Vorgaben. In den Hochschulgesetzen von Berlin, Brandenburg, Hessen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist in allgemeiner Form von einer Orientierung an friedlichem Zusammenleben die Rede. Warum ergreift die Wissenschaftssenatorin gerade jetzt die Initiative zu einer Änderung des Hochschulgesetzes? Die Zivilklausel sei "nicht mehr zeitgemäß", findet Henrike Müller. Russlands aggressive Außenpolitik und die Notwendigkeit zu mehr europäischer Souveränität in der Verteidigungs- und Rüstungspolitik sind aus ihrer Sicht Herausforderungen, die vor dem Wissenschaftsbetrieb nicht Halt machen. Das Stichwort ist also letztlich die "Zeitenwende", die der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 ausrief. "Wehrhafte Friedensstaatlichkeit" Um ihre Position zu untermauern, hat Müller eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt. Sie stammt von dem Juristen Volker Epping, dem Präsidenten der Universität Hannover, der dort einen Lehrstuhl für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht innehat. In seiner Expertise, die dem WESER-KURIER vorliegt, kommt Epping zu dem Schluss, die bestehende Regelung im Bremischen Hochschulgesetz greife in unzulässiger Weise in die verfassungsrechtlich verbriefte Wissenschaftsfreiheit ein. Dem Grundgesetz sei "gerade kein absolutes Verbot einer militärischen Zwecken dienenden Wissenschaft zu entnehmen", argumentiert Epping. Es verfolge "das Leitbild einer ‚wehrhaften Friedensstaatlichkeit‘". Diese Vorstellung schließt aus Eppings Sicht Wissenschaft zu militärischen Zwecken ein. Müllers Vorstoß dürfte die Debatte um mögliche Kooperationen zwischen Universität und Hochschulen auf der einen und der in Bremen zuletzt deutlich erstarkten Rüstungsindustrie auf der anderen Seite erneut befeuern. Erst im Mai hatte die Bürgerschaft kontrovers über das Thema debattiert. Anlass war ein Gesetzentwurf der CDU zur "Stärkung der Bundeswehr im Land Bremen". Zu dem Strauß von Vorschlägen, die er beinhaltete, gehörte auch die Abschaffung der Zivilklausel. Die Koalition lehnte dies seinerzeit ab. Besonders vehementer Widerspruch kam von den Linken. Ihr Sprecher Tim Sültenfuß warf der CDU vor, die Grenzen zwischen ziviler und militärischer Sphäre "systematisch zu verwischen". Klar ist: Zur Abkehr von der Zivilklausel gibt es keine Beschlusslage im rot-grün-roten Regierungsbündnis. Der Koalitionsvertrag von 2023 stellt unmissverständlich fest: "Die Koalition wird an der Zivilklausel im Bremischen Hochschulgesetz festhalten." Müller meint nun aber: "Wir sind dringend aufgerufen, uns ernsthaft mit dem Gutachten auseinanderzusetzen." Kritik an den Plänen der Wissenschaftssenatorin kommt von der Initiative "Hochschulen für den Frieden ‒ Ja zur Zivilklausel!", in der sich Wissenschafts-, Studenten- und Friedensorganisationen sowie Gewerkschaften zusammengeschlossen haben. Zum Kreis der Aktivisten zählt Thomas Berking, der an der Uni Hamburg studiert. Er hält die Grundaussage des Epping-Gutachtens, wonach die Zivilklausel mit der Wissenschaftsfreiheit kollidiere, für ein Märchen. "Wenn das so wäre, hätte die CDU das schon hundertmal durchgeklagt", sagt Berking. Aus seiner Sicht ist der Versuch, den Wissenschaftssektor stärker für Kooperationen mit der Rüstungsindustrie zu öffnen, "Teil einer mentalen Kriegsvorbereitung, die ohne die Hochschulen nicht möglich ist". Zur Startseite

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