Wittener Ehepaar wehrt sich gegen Sozialamt
"Seit 37 Jahren kämpfe ich für Michaela, denn irgendwas ist immer", sagt Sabine Wollmer. Sie sitzt vor Aktenordnern voller Belege und Schriftverkehr. Ihr Mann arbeitet Vollzeit, sie kümmert sich um Therapien, Hilfen und Zuschüsse. "Diese Kraft will ich doch eigentlich für mein Kind haben! Warum müssen die einem noch solche Steine in den Weg legen?"
Kindergeld auch für die erwachsene Tochter
Michaela kommt nach einer Schwangerschaftsvergiftung mit nur 980 Gramm Geburtsgewicht auf die Welt. Sie ist blind, geistig und körperlich behindert. Von Beginn an ist klar: Sie wird niemals selbstständig leben können. Im Jahr 2011 zieht die Familie nach Dortmund. Dort bekommt Michaela die sogenannte Grundsicherung, weil sie nicht voll erwerbsfähig ist. Eigentlich steht der Familie außerdem Kindergeld zu. Denn auch für erwachsene Kinder kann unter bestimmten Voraussetzungen weiter Kindergeld gezahlt werden. Zum Beispiel wenn sie pflegebedürftig sind und zu Hause leben.
Aber das Sozialamt der Stadt Dortmund beantragt offenbar bei der zuständigen Familienkasse eine Umleitung des Kindergeldes. Nach dem Einkommenssteuergesetz wird das als "Abzweigung" bezeichnet. Sozialhilfeträger können das Kindergeld bekommen, wenn das Kind zum Beispiel in einer Einrichtung lebt.
“Seit ihrer Geburt ist Michaela bei uns, und das wollen wir auch gar nicht anders", sagt Mutter Sabine Wollmer. Den entsprechenden Bescheid der Familienkasse habe sie damals aber nicht angezweifelt.
Trotz Umzugs fließt das Geld weiter nach Dortmund
Im Oktober 2017 zieht die Familie nach Witten und teilt das dem Dortmunder Sozialamt schriftlich mit. Grundsicherung zahlt die Stadt Dortmund daraufhin folgerichtig nicht mehr. Das Kindergeld wird trotzdem weiter kassiert. 89 Monate lang. Mehr als sieben Jahre. Bis Sabine Wollmer durch Zufall in einem Beratungsgespräch aufmerksam wird und bei der Familienkasse nachfragt. “Die haben dann gesagt, das Geld geht tatsächlich immer noch nach Dortmund." Man rät ihr dringend, zu einem Anwalt zu gehen.
Nach WDR-Anfrage zahlt Stadt 10.010 Euro zurück
Schließlich schreibt Rechtsanwältin Corinna Ross das Sozialamt über das sogenannte besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an. "Damit gilt das Schreiben bei einer Behörde rechtlich als zugestellt." Und Sabine Wollmer schickt sogar einen persönlichen Brief an den Oberbürgermeister. "Weder unsere Anwältin noch wir haben eine Antwort bekommen! Da wusste ich mir nicht anders zu helfen und habe den WDR angeschrieben."
Danach geht alles ganz schnell. Sabine Wollmer bekommt innerhalb weniger Tage ein Schreiben vom Sozialamt. Man möchte sich "ausdrücklich und aufrichtig bei Ihnen dafür entschuldigen", heißt es darin. Es handele sich "um einen Fehler der Stadt Dortmund, den wir sehr bedauern." Genau 10.010 Euro werden zurückgezahlt. Dem WDR gegenüber gibt es nur eine schriftliche Stellungnahme, vor der Kamera möchte sich niemand äußern.
Rechtsanwältin Corinna Ross nennt die Reaktionen "sehr dürftig". Überlastung kenne man aus vielen Ämtern, aber bei solchen Vorwürfen zunächst gar nicht zu reagieren, sei ein Unding. "Dass Menschen, die schon genug erleiden, sich auch noch derart mit Behörden rumplagen müssen. Das finde ich unfassbar!" Die Anwältin hält zudem die ursprüngliche Kindergeld-Abzweigung durch die Stadt Dortmund vor dem Jahr 2017 für fragwürdig.
Warum die Familie nicht noch mehr Geld zurückbekommt
Im Entschuldigungsbrief an Sabine Wollmer nimmt das Sozialamt auch darauf Bezug und verweist auf eine Verjährungsfrist. Gegen den ursprünglichen Bescheid aus dem Jahr 2012, als die Familie tatsächlich in Dortmund wohnte, habe sie keinen Widerspruch eingelegt. Selbst wenn die Familienkasse nach entsprechender Prüfung Geld von der Stadt Dortmund zurückfordern würde, sei eine Rückerstattung nicht möglich. Denn unter Sozialleistungsträgern könne das "nur innerhalb einer vierjährigen Frist erfolgen." Man bittet deshalb um Verständnis dafür, dass "trotz des behördlichen Fehlers eine Rückabwicklung für einen Zeitraum, der so weit in der Vergangenheit liegt, leider nicht möglich ist."
Pressestelle spricht von bedauerlichem Einzelfall
Die Stadt Dortmund hat für die 89 Monate zwischen Oktober 2017 und Februar 2025 das Kindergeld zurückerstattet. Sabine Wollmer ist außerdem froh, dass zumindest alles bekannt wird. "Vielleicht sind da noch mehr Menschen, die so was erlebt haben", sagt sie. Als Mutter habe sie schon viel gekämpft, das ginge mit Michaela auch gar nicht anders, "aber sowas habe ich nicht für möglich gehalten! Wenn ich den Fehler nicht zufällig bemerkt hätte, wäre da ja gar nichts passiert!"
Von der Pressestelle der Stadt Dortmund heißt es dazu auf unsere Nachfrage, es bleibe "ein Einzelfall". Und zwar einer, "den wir sehr bedauern."
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