DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin +0,02 % 64.323,00 USD 08:09:33 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Witwenrente abschaffen? Das plant die Bundesregierung

Nation

Startseite Verbraucher Klassische Witwenrente vor dem Aus: Wer profitiert vom Rentensplitting – und wer verliert? Von: Bennet Sältzer Uns auf Google folgen Die Witwenrente ist für viele Hinterbliebene der finanzielle Rettungsanker nach dem Tod des Partners. Doch wer würde von einer möglichen Neuregelung profitieren? Frankfurt – In Berlin läuft eine Debatte, ob die Hinterbliebenenrente eines Tages durch ein verpflichtendes Rentensplitting ersetzt werden soll – das prüft die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission. Beim Rentensplitting würden die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte automatisch hälftig auf beide Partnerinnen und Partner verteilt – noch zu Lebzeiten. Damit hätte jede und jeder eine „eigene“ Rente, die klassische Witwenrente würde langfristig wegfallen. Allerdings würde der neue Vorstoß nicht gleich alles verbessern. Ökonom Joachim Ragnitz vom Ifo-Institut warnt dem Handelsblatt zufolge, die Ansprüche würden „in Summe gleich bleiben“ – kurzfristig spare der Staat also nichts. Doch was würde ein Umstieg auf das Rentensplitting im Einzelfall konkret bedeuten? Wir haben uns drei Fälle näher angeschaut. Wer profitiert vom Rentensplitting– und wer verliert? Drei Beispiel-Szenarien Fall 1: Ein Partner hat deutlich mehr verdient Wer bislang im Todesfall auf die große Witwenrente setzt – 55 Prozent der Rente des Verstorbenen –, könnte beim Splitting deutlich schlechter dastehen, wenn der oder die andere Partner/in wesentlich höhere Rentenansprüche aufgebaut hat. Hinterbliebenenverbände warnen deshalb vor einem zu schnellen Systemwechsel. „Noch stellt [die Witwenrente] aber ein wichtiges Instrument der Alterssicherung dar“, betonte der Sachverständigenrat Wirtschaft bereits in seinem Gutachten zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2023/24. Fall 2: Ein Partner mit Teilzeit, Kindererziehung oder Pflege Befürworterinnen und Befürworter sehen im Pflicht-Splitting hingegen mehr Gerechtigkeit: Wer wegen Kindererziehung oder Pflege weniger gearbeitet hat, würde über die Ehezeit eigene Rentenansprüche aufbauen. Außerdem entfiele ein Fehlanreiz: Aktuell kann sich ein Zuverdienst für Hinterbliebene kaum lohnen, weil die Witwenrente dann teilweise gekürzt wird. Fall 3: Doppelverdiener: Zwei Einkommen, zwei Rentenkonten In Haushalten, in denen beide Partnerinnen oder Partner kontinuierlich gearbeitet haben, könnte ein Splitting als „moderner“ gelten, weil es die Ansprüche aus der Ehezeit gleichmäßig verteilt: Beide haben dann eine stärkere eigene Rente – und sind weniger davon abhängig, was erst nach einem Todesfall passiert. Aber: Mehr Geld entsteht dadurch nicht automatisch, es wird vor allem neu aufgeteilt. Sofortiger Wegfall der Witwenrente nicht zu befürchten Ob das Splitting am Ende mehr absichert als die Hinterbliebenenrente, hängt vor allem davon ab, wie groß der Unterschied bei den Rentenpunkten gewesen ist. Sind die Ansprüche ähnlich, macht die Witwenrente oft weniger den Unterschied aus. Gibt es dagegen ein deutliches Gefälle, kann sie im Todesfall spürbar mehr bringen als ein reines Splitting. Wer vor der Frage steht, ob sich ein freiwilliges Rentensplitting lohnt, sollte sich individuell bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Denn die Entscheidung für ein Splitting ist bindend und schließt eine spätere Witwenrente dauerhaft aus. Aktuell gilt: Wer bereits Witwenrente bezieht, muss keinen sofortigen Wegfall befürchten. In der Debatte geht es vielmehr um Übergangsfristen und Bestandsschutz für ältere Jahrgänge. Eine Reform würde wohl nur für neue Ehen gelten – und beschlossen ist ohnehin noch nichts. (Quellen: gegen-hartz.de, buerger-geld.org, handelsblatt.de, sachverstaendigenrat-wirtschaft.de, deutsche-rentenversicherung.de) (bs)

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