DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin +0,21 % 64.447,15 USD 07:18:55 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Witwenrente: Einkommensgrenze für Rentner seit Juli 2026 - Freibetrag

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Neue Freibeträge Ab dieser Grenze wird die Witwenrente gekürzt Von Christine Holthoff Aktualisiert am 08.07.2026 - 03:21 UhrLesedauer: 2 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Die Witwenrente kann gekürzt werden, wenn Bezieher eigenes Einkommen haben. Es gelten jedoch bestimmte Freibeträge – und die sind zum Juli gestiegen. Stirbt Ihr Ehepartner, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Eine wichtige Bedingung dafür ist jedoch, dass Sie selbst nicht "zu viel" verdienen. Liegt Ihr eigenes Einkommen oberhalb des geltenden Freibetrags, wird die Witwenrente gekürzt. Wie viel Sie verdienen dürfen, ohne dass die Witwenrente sinkt, richtet sich nach dem sogenannten Rentenwert. Denn die Hinzuverdienstgrenze liegt immer beim 26,4-Fachen dieses Werts. Haben Sie ein Kind oder mehrere Kinder, die Anrecht auf Waisenrente haben, erhöht sich der Freibetrag pro Kind um das 5,6-Fache des Rentenwerts. Im Video | Geld im Alter reicht nicht aus: "Wir gehen beide noch arbeiten" Player wird geladen Witwenrente: Tabelle zeigt Hinzuverdienstgrenze 2026 Mit der Rentenerhöhung für 2026 ist auch klar, welche neuen Freibeträge für die Witwenrente vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 gelten. Der Rentenwert hat sich um 4,24 Prozent erhöht und liegt jetzt bei 42,52 Euro. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, was das für die monatlichen Freibeträge bei der Witwenrente bedeutet: Monatlicher Freibetrag ab 1. Juli 2026Witwe/Witwer1.122,53 EuroWitwe/Witwer, ein Kind1.360,64 EuroWitwe/Witwer, zwei Kinder1.598,75 EuroWitwe/Witwer, drei Kinder1.836,11 EuroWitwe/Witwer, vier Kinder2.074,97 Euro Bis zu dieser Höhe an eigenem Einkommen wird Ihre Witwenrente also nicht gekürzt. Maßgeblich für die Berechnung ist immer das Einkommen aus dem vorangegangenen Steuerjahr – für die Freibeträge seit Juli 2026 also die Einkünfte aus dem Jahr 2025. Lesen Sie hier, welche Einkommen die Deutsche Rentenversicherung auf Ihre Witwenrente anrechnet. Lesen Sie auch: Sieben Irrtümer zur Witwenrente Dabei gilt: Sind Sie noch erwerbstätig, werden von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen zunächst pauschal 40 Prozent abgezogen, um das sogenannte pauschalierte Nettoeinkommen zu erhalten. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird der darüber liegende Teil Ihres Einkommens zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Ein Beispiel macht es deutlich: Nehmen wir an, Sie haben als Erwerbstätige ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro im Monat und haben keine waisenrentenberechtigten Kinder. Dann übersteigt Ihr eigenes Einkommen den seit Juli 2026 geltenden Freibetrag um 377,47 Euro (1.500 Euro minus 1.122,53 Euro). 40 Prozent davon sind 150,99 Euro. Um diesen Betrag sinkt Ihre Witwenrente. Gut zu wissen: Beziehen Sie bereits eine Altersrente, funktioniert die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente anders. Der Rentenversicherungsträger zieht dann nur 14 Prozent von der Bruttorente ab, um die Nettoaltersrente zu ermitteln. Die restliche Rechnung bleibt aber gleich.

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