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ZDF weigert sich: Deutsche Bahn will Doku von Dunja Hayali aus Mediathek verbannen

Nation

TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen Berlin – Jetzt eskaliert der Streit zwischen der Deutschen Bahn und dem ZDF! Nach einer Abmahnung musste der Sender bereits zwei Fehler in der Dunja-Hayali-Doku „Am Puls – Unsere Bahn: geliebt, verflucht – gefährlich?“ korrigieren. Doch der Bahn reicht das nicht. Sie fordert, den gesamten Film aus der Mediathek zu entfernen. Der Vorwurf ist massiv: Die Doku enthalte „nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen“, verschweige „an verschiedenen Stellen wesentliche entlastende Tatsachen“ und zeichne dadurch ein „verzerrtes Gesamtbild“ der Deutschen Bahn. Zwar änderte das ZDF inzwischen zwei Passagen – aus angeblich „0“ digitalen Stellwerken wurden „3“, außerdem wurde ein Vergleich der Pünktlichkeitszahlen angepasst. Doch die Bahn verlangt deutlich mehr. Wegen der beanstandeten Tatsachenfehler und des angeblichen „bewussten Verschweigens“ wichtiger Fakten fordert sie umfangreiche Änderungen – oder die komplette Entfernung der Doku aus dem Streaming-Angebot, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Das ist der Vorwurf der Bahn Nach Ansicht der Bahn seien der Redaktion „bekannte entlastende Tatsachen“ „nahezu vollständig verschwiegen“ worden. So werde etwa ausgeblendet, dass Milliarden in die Digitalisierung der Schiene investiert würden und nach dem Zugunglück von Burgrain „weitreichende Konsequenzen“ gezogen worden seien. Das ZDF lehnt die Forderung jedoch entschieden ab. Zwar gab der Sender wegen der falschen Angabe zu den digitalen Stellwerken „im Sinne eines Entgegenkommens“ und „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage“ eine Unterlassungserklärung ab. Alle weiteren Forderungen weist das ZDF jedoch als „unzulässigen Versuch, eine kritische Berichterstattung in Gänze zu unterbinden“ zurück. Auch der Forderung, den Film offline zu nehmen, will der Sender nicht nachkommen. Die überarbeitete Fassung in der Mediathek weise „keine inhaltlichen Mängel auf“. Für weitere „Anpassungen“ sehe man „keinen Anlass“, eine Löschung aus der Mediathek komme nicht infrage. Landet jetzt alles vor Gericht? Die Bahn hält dagegen. Ein Sprecher betont, man habe „eine Unterlassungsverpflichtungserklärung erwirkt und auch weitere Punkte angegriffen, in denen die Berichterstattung unvollständig war, sodass dem Zuschauer ein falscher Eindruck vermittelt wurde“. Fakten seien „zunächst falsch dargestellt und nachträglich korrigiert worden“, allerdings „erst nach juristischer Geltendmachung durch unsere Anwälte“. Außerdem gehe es nicht nur um einzelne Fehler. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs könne „auch eine unvollständige Berichterstattung rechtswidrig sein, wenn wesentliche Fakten weggelassen wurden und dadurch ein Zerrbild der Wirklichkeit entsteht“. Heißt: Die Fronten sind verhärtet – und am Ende könnte ein Gericht entscheiden müssen, ob die Hayali-Doku in der Mediathek bleiben darf oder nicht.

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