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Zuckersteuer soll ab Juli 2027 gelten

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Zuckersteuer wird konkreter: Wann sie starten soll – und welche Getränke teurer werden

Von: Momir Takac

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Die Bundesregierung will zuckerhaltige Getränke zusätzlich besteuern. Jetzt liegt ein erster Gesetzentwurf vor – mit einigen Anpassungen.

Berlin – Die von der Bundesregierung geplante Zuckersteuer nimmt immer mehr Gestalt an. Vor einem Monat berichtete Politico über ein Eckpunkte-Papier, das vorsah, auch zuckerfreie Getränke zu besteuern. Diese Pläne sind nun offenbar vom Tisch. Jetzt gibt es einen Gesetzesentwurf des Finanzministeriums, der sich zur Abstimmung bei anderen Ministerien und den Ländern befindet.

Aus dem Entwurf, der dem Sender Welt und dem Handelsblatt vorliegen, geht hervor, dass die Zuckersteuer ab dem 1. Juli 2027 gelten soll. Die Bundesregierung um Kanzler Friedrich Merz rechnet im ersten Jahr mit Mehreinnahmen von 945 Millionen Euro. 2028 soll die Abgabe bereits 1,155 Milliarden Euro in die Bundeskasse spülen.

Zuckersteuer soll ab Juli 2027 gelten

Das Zuckergetränkesteuergesetz soll vornehmlich zwei Zwecke erfüllen. Einerseits sollen „zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt“ generiert werden, wie es im Entwurf heißt. Andererseits soll es Anreize schaffen, „den Gesamtzuckergehalt in gezuckerten Getränken zu reduzieren“. Pläne, das zusätzliche Geld für Gesundheitsprävention zu nutzen oder damit die Krankenkassen zu entlasten, werden ausdrücklich nicht mehr genannt.

Auch die Liste der zu besteuernden Getränke wurde abgespeckt. Ausgenommen sind nun Light- und Zero-Getränke, Milchmischgetränke, Reis-, Hafer- und Sojadrinks sowie reine Frucht- und Gemüsesäfte (auch Schorlen aus reinem Fruchtsaft). Ebenso wenig soll die Steuer auf Schaumwein, Bier und Wein ohne Alkohol erhoben werden.

Die Höhe der Abgabe soll sich nach folgenden Kriterien richten:

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