Zürich - Schweiz: Kantonsrat will Kopftücher in Klassenzimmern verbieten
Beschlossen ist das Verbot damit aber nicht. Der Kantonsrat, vergleichbar mit einem deutschen Landesparlament, beauftragt damit lediglich den Regierungsrat, binnen zwei Jahren einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Anschließend muss das Parlament erst über das Gesetz entscheiden. Dann kann zudem ein Referendum abgehalten werden.
Die SVP begründete ihren Vorstoß damit, dass das Kopftuch angeblich für eine frauenfeindliche Auslegung von Religion stehe und nicht zum Anspruch der Schule als Ort der freien Entfaltung passe.
Kritik kommt etwa von den Sozialdemokraten und Grünen; Frauen müssten selbst über ihre Kleidung entscheiden dürfen, sagte die sozialdemokratische Kantonsrätin Mandy Abou Shoak laut der »NZZ« . »Ihnen macht es nichts aus, wenn eine Frau mit Kopftuch die WCs reinigt oder den Boden putzt. Aber wenn sie Lehrerin ist, sichtbar wird und Autorität ausübt, wird sie für sie zum Problem«, sagte sie in Richtung SVP.
Die Zürcher Bildungsdirektorin Silvia Steiner betonte laut dem »Blick«, die Religionsfreiheit und das Bundesrecht müssten berücksichtigt werden. Das Schweizer Bundesgericht hatte 2015 entschieden, dass ein Kopftuchverbot für eine muslimische Schülerin an einer öffentlichen Schule einen unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit darstellt. Steiner sagte, bei Schülerinnen müsse man zurückhaltend sein und eine »verfassungskonforme« Lösung finden.
Und Zürich ist kein Einzelfall. Bereits der Kanton St. Gallen sprach sich für ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen aus, der Kanton Aargau bei Schülerinnen unter 16 Jahren. In den Kantonen Bern und Schwyz gilt bereits ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Eine bundesweite Regelung gibt es nicht, Schulrecht ist in der Schweiz analog zu Deutschland ein Fall für die Kantone.