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Zuzahlungen, Streichungen, Teilkrankschreibung: Das kommt jetzt auf gesetzlich Versicherte zu

Allgemein

Nach monatelangen Verhandlungen und einer leidenschaftlichen Debatte hat der Bundesrat am Freitag dem Milliardensparpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zugestimmt. Das „Beitragsstabilisierungsgesetz“, das ab dem 1. Januar 2027 gilt, soll die gesetzlichen Krankenkassen angesichts stark steigender Ausgaben entlasten – und damit Millionen Versicherte vor höheren Beiträgen bewahren. Die Entlastung hat jedoch ihren Preis. Denn auf gesetzlich Versicherte kommen im Rahmen des Pakets teils deutliche Kürzungen und höhere Zuzahlungen zu. Das müssen Sie wissen. Welche Leistungen werden gestrichen? Ein alter Streitpunkt ist mit der Reform geklärt: Warkens Sparpaket legt nämlich fest, dass homöopathische Behandlungen künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden dürfen. Bislang hatten einige Kassen die Kosten dafür zumindest teilweise übernommen – ein Vorgehen, das angesichts der umstrittenen Wirksamkeit immer wieder für Kritik gesorgt hatte. Auch die Übernahme von Behandlungen mit Cannabisblüten soll aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen verschwinden, ebenso wie das anlasslose Hautkrebsscreening alle zwei Jahre. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) zeigte sich über diese Sparmaßnahme bereits vor Monaten entsetzt. Hautkrebs sei die häufigste Krebsart in Deutschland, hieß es in einer Stellungnahme, die Fälle hätten sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten verdoppelt. Zudem sollen nach dem Plan von Warken künftig unnötige Operationen reduziert werden: Die Reform sieht vor, dass etwa vor dem Einsetzen künstlicher Kniegelenke zwingend eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden muss. Wo wird es teurer? Vor allem bei Medikamenten und den Zähnen. Laut Gesetzestext soll die seit 2004 geltende Zuzahlung bei der Abholung von verschriebenen Medikamenten angehoben werden. Wurden für Versicherte bislang fünf bis zehn Euro fällig, müssen sie in Zukunft 7,50 bis 15 Euro Eigenanteil bezahlen. Gleichzeitig soll der Festzuschuss für Zahnersatz ab dem kommenden Jahr von bislang 60 auf 50 Prozent absinken. Die Bundesregierung betont jedoch, dass geltende Härtefallregelungen bestehen bleiben. Steigen soll aber auch die Eigenbeteiligung an den Kosten für einen Krankenhausaufenthalt. Wie steht es um die Kosten für Versicherte? Warken möchte, dass Gutverdiener künftig mehr zur gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. Das soll über eine erneute Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze geschehen, die ab 2027 um weitere 300 Euro steigen wird. Derzeit liegt die Grenze, die auch ohne Reform jährlich steigt, bei etwas mehr als 5800 Euro. Nur bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts werden Beiträge fällig, darüber nicht mehr. Außerdem soll die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern eingeschränkt werden – allerdings nun mit Ausnahmen. Für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren und von behinderten Kindern, Menschen im Rentenalter, Erwerbsgeminderte und pflegende Angehörige soll sie weiterhin möglich sein. Für andere mitversicherte Partner müssen Versicherte ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen. Was passiert beim Krankengeld? Hier will der Gesetzgeber mehr Flexibilität schaffen. So soll laut Gesetz eine Teilkrankschreibung samt Teilkrankengeld eingeführt werden. Geplant ist ein Stufenmodell: 25, 50 und 75 Prozent. Dabei muss der Arbeitnehmer entsprechend weniger arbeiten und erhält anteilig Krankengeld und Lohn. Wo soll noch gespart werden? Bei den Leistungserbringern. So sollen Vergütungsanstiege bei Ärzten oder Kliniken künftig begrenzt werden, während bei den Praxen Extravergütungen, etwa für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, ambulante Operationen oder Notfälle, wegfallen. Für Apotheken und die Pharmakonzerne sollen hingegen strengere Rabattregelungen anfallen. Verzichtet wurde hingegen auf einen dynamischen Preisabschlag für Arzneimittelhersteller. Und auch die Kassen selbst sollen sparen, indem unter anderem Verwaltungs- und Werbekosten begrenzt werden. Gleichzeitig müssen sie Versicherte nicht mehr über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren, womit rund 100 Millionen Euro an Porto- und Briefkosten im Jahr wegfallen sollen.

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