Zwei geplante Windparks vor dem Aus: Behörde lehnt 23 Anlagen ab
Die Pläne für zwei große Windparks westlich von Schwerin stehen vor dem Aus. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Stalu WM) hat jetzt die Ablehnungsbescheide für den Betrieb von 23 Windkraftanlagen in den Gebieten Groß Welzin I und Groß Welzin II bekannt gegeben. Viele Einwendungen gegen Anlagen mit 250 Meter Höhe Im Gebiet Groß Welzin I wollte ein Projektentwickler aus Itzehoe 8 Windkraftanlagen errichten und im Gebiet Groß Welzin II sollten insgesamt 15 Windräder gebaut und betrieben werden. Das Stalu WM lehnte den Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei Groß Welzin I für Anlagen auf den Gemarkungen Wodenhof in Grambow und Dümmerstück Hof in Dümmer ab. Die Genehmigung für die Anlagen bei Groß Welzin II auf der Gemarkungen Renzow in Schildetal sowie der Gemarkung Groß Welzin in Gottesgabe wurde ebenfalls nicht erteilt. Das Stalu WM kam nach Prüfung der Antragsunterlagen unter anderem zu dem Schluss, dass die Genehmigungsfähigkeit gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz nicht vorliegt. Die Verwaltungsgebühr für das Verfahren hat der Antragssteller zu tragen. Die Pläne des Investors stammen aus dem Jahr 2019 beziehungsweise 2023. Die Windräder sollten eine Höhe von jeweils 250 Meter haben. Nach Auslegung der entsprechenden Anträge gingen den Angaben nach zahlreiche gültige Einwendungen ein. Geltend gemacht wurden laut Stalu WM insbesondere Schall- und Schaffenwurf, denkmal- und archäologische Belange sowie Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds und der Tier- und Pflanzenwelt. Beeinträchtigung des Schweriner Residenzensembles befürchtet Während andere Behörden nichts oder wenig einzuwenden hatten, stieß das Vorhaben vor allem beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) sowie der Stabsstelle Weltkulturerbe Schwerin auf Ablehnung. In seiner Stellungnahme sah etwa das LAKD ein hohes Gefährdungspotenzial in Bezug auf die „visuelle Integrität“ des Schweriner Residenzensembles. Ähnliche Bedenken äußerte die Staatsstelle Weltkulturerbe. Auch in den Gemeinden wurden die geplanten Windparks von den Einwohnern teils skeptisch gesehen oder abgelehnt. Die Gemeinde Grambow hatte nach eigenen Angaben am 29. Juni zu einer Bürgerversammlung eingeladen, um über die finanzielle Situation der Gemeinde sowie den aktuellen Stand der möglichen Windparkplanung zwischen Gottesgabe, Grambow und Dümmer zu informieren. Die Gemeindevertretung betonte damals ausdrücklich, dass derzeit noch keine Entscheidung für oder gegen die Windparkanlagen getroffen wurde. Diese Entscheidung könnte mit der Ablehnung nun hinfällig werden. Ausfertigungen der Ablehnungsbescheide des Stalu WM einschließlich Begründung werden für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Noch bis zum 4. August können die Unterlagen zu den Bürozeiten im Stalu WM am Bleicherufer im 1. Obergeschoss in der Abteilung 6 Windkraft eingesehen werden. Gegen diese Bescheide ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich.