Zwischenwahlen in den USA: Bundesrichterin stoppt Trumps Einschränkungen der Briefwahl erneut
Eine US-Bundesrichterin hat die Umsetzung von US-Präsident Donald Trumps Verordnung zur Einschränkung der Briefwahl erneut gestoppt. Richterin Indira Talwani ordnete eine 14-tägige Aussetzung an. In etwa einer Woche sollen die ersten Briefwahlunterlagen für die bevorstehenden Zwischenwahlen verschickt werden.
Damit bleibt die Regelung Trumps zumindest vorerst außer Kraft. Sie betreffen Vorgaben für die Zustellung von Briefwahlunterlagen durch den US-Postdienst. Die Bundesstaaten sollen der Post etwa das Design ihrer Umschläge für die Briefwahl zur Genehmigung vorlegen. Zudem soll die Post die Unterlagen nur an Bürger ausliefern, die in einem von den Bundesstaaten übermittelten Wählerverzeichnis geführt sind.
Kritiker vermuten Trump könnte damit die Stimmabgabe per Briefwahl erschweren. Fast ein Drittel der US-Amerikaner stimmt per Briefwahl ab. Dabei stimmen demokratische Wähler meist häufiger per Post ab als Republikaner.
Die Bundesrichterin Indira Talwani hatte Trumps Pläne schon einmal gestoppt. Ihre Anordnung wurde am Montag vom Obersten Gerichtshof aufgehoben. Die Richterinnen und Richter begründeten das allerdings mit Verfahrensfehlern und nicht mit rechtlichen Argumenten.
Begründung der einstweiligen Verfügung
Demokraten und Bürgerrechtsgruppen hatten ihre Klagen entsprechend der jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs neu eingereicht. Sie halten die Vorgaben für verfassungswidrig. Die Zuständigkeit für Wahlregeln liege gemäße der Verfassung bei den Bundesstaaten und teilweise dem Kongress, nicht beim Präsidenten oder dem US-Postdienst.
In der einstweiligen Verfügung schrieb Talwani, der Erlass des Präsidenten sei im Hinblick auf die Zwischenwahlen 2026 praktisch unmöglich einzuhalten. Trumps Pläne könnten allein deshalb nicht umgesetzt werden, weil die ersten Bundesstaaten bereits kommende Woche mit der Briefwahl beginnen würden. Die Bundesstaaten hätten weder die Zeit noch die finanziellen Mittel, um neue Briefwahlunterlagen zu entwerfen, genehmigen zu lassen und zu produzieren. Auch müssten Wahlsysteme angepasst und Wahlhelfer geschult werden. Der Fall könnte erneut vor dem Obersten Gerichtshof landen.