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Grundbuchauszug lesen: Was A-, B- und C-Blatt über eine Immobilie verraten

Immobilien

Vor jedem Verkauf lohnt der Blick ins Grundbuch: Dort stehen Eigentümer, Kredite, Wohnrechte und Servitute. Ein Wiener Makler erklärt, welche Einträge einen Verkauf verzögern können.

Wien, 27. Oktober 2026 - Das österreichische Grundbuch ist öffentlich. Jede Person kann für wenige Euro einen Grundbuchauszug abrufen, beim Bezirksgericht, bei Notaren und Rechtsanwälten oder online über zugelassene Abfragestellen. Für Verkäuferinnen und Verkäufer ist der aktuelle Auszug eines der ersten Dokumente, die sie für den Verkauf brauchen. Käufer und Banken prüfen ihn in jedem Fall.

Was steht im A-Blatt?

Das A-Blatt, auch Gutsbestandsblatt, beschreibt die Liegenschaft selbst: Katastralgemeinde, Einlagezahl, Grundstücksnummern und Fläche. Im zweiten Teil stehen Rechte, die mit der Liegenschaft verbunden sind, etwa ein Wegerecht über das Nachbargrundstück.

Was steht im B-Blatt?

Das B-Blatt, das Eigentumsblatt, nennt die Eigentümer, ihre Anteile und den Erwerbsgrund, etwa Kaufvertrag oder Einantwortung. Bei Eigentumswohnungen ist hier vermerkt, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an welcher Einheit verbunden ist.

Was steht im C-Blatt?

Das C-Blatt, das Lastenblatt, ist für den Verkauf das wichtigste. Hier stehen Pfandrechte für Kredite, Dienstbarkeiten wie Wohnrecht oder Fruchtgenuss, Vorkaufsrechte sowie Belastungs- und Veräußerungsverbote. Käufer erwarten eine lastenfreie Übergabe. Ein eingetragenes Pfandrecht wird deshalb in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst und über den Treuhänder gelöscht.

"Viele Eigentümer haben seit dem Kauf nie wieder ins Grundbuch geschaut", sagt Mag. Thilo Börner, seit 1999 Immobilienmakler in Wien. "Dann taucht beim Verkauf ein längst abbezahlter Kredit auf, der nie gelöscht wurde, oder ein Wohnrecht der Großeltern. Beides lässt sich lösen, kostet aber Zeit. Deshalb holen wir den Auszug vor dem Vermarktungsstart ein."

Was ist eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung?

Mit einem Rangordnungsbeschluss sichert sich der Käufer für ein Jahr den Rang im Grundbuch. Spätere Eintragungen, etwa ein neues Pfandrecht, gehen ihm dann nicht vor. Die Rangordnung wird üblicherweise vom Vertragserrichter beantragt.

Welche Unterlagen brauchen Verkäufer zusätzlich?

Neben dem Grundbuchauszug sind dies je nach Objekt Kaufvertrag oder Einantwortungsbeschluss, Energieausweis, Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten. Wer eine Immobilie in Wien verkaufen möchte und die typischen Fehler beim Immobilienverkauf vermeiden will, stellt diese Unterlagen vor dem ersten Inserat zusammen.

Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

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